Wahlsystem
Personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen oder im Verteidigungsfall verlängern. Das bei der Bundestagswahl zur Anwendung kommende Wahlrecht enthält das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl und einige Besonderheiten wie die "Fünf-Prozent-Hürde" und die Existenz von Überhangmandaten. Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Bundesländern festgelegt. Näheres wird vom Bundeswahlgesetz bestimmt.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die Erststimme für den Direkt-
kandidaten im Wahlkreis, die Zweitstimme für eine Partei und deren
Landesliste.